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Steuerbefreiung


  • Der Umsatzsteuersatz 0% nach §12, Abs. 3 UstG ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie der für den Betreib einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, einschließlich des Speichers, welcher dazu dient den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern gilt ausschließlich für Betreiber einer Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Anlagengröße darf, um die Voraussetzung zu erfüllen, eine Bruttoleistung von 30 KW (peak) laut Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
  • Der Käufer erklärt mit Abschluss des Kaufvertrages zu einem Umsatzsteuersatz i.H.v. 0%, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft, sowie die in Abs. (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Eine Eintragung in das Marktstammdatenregister muss unter dem Kundenamen, innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf, erfolgen. Jura Alutec behält sich das Recht vor, andernfalls, und bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Grundlagen, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzufordern.